Da ich mich schon immer für Wasserkraft interessiert habe, bemühten wir uns nach der Wende um den Erwerb einer Altanlage.
So kam es uns recht, das uns 1994 von der Spinnerei Burgstädt, seit 1953 war die Rechtsnachfolgerin der VEB Feinspinnerei Gückelsberg, das Grundstück der Gemarkung Markersdorf zum Kauf angeboten wurde, bevor es an die Treuhand abgegeben wurde. Das Grundstück wurde 1953 neu angelegt, ganz bewusst mit dem Ziel, am alten Wehr wieder eine Wasserkraftanlage zu errichten. Für den Neubau dieser Anlage haben wir ein Projekt erstellen lassen mit einem 40 cm hohen Wehraufsatz. Leider bekamen wir dafür keine Finanzierung, sodass unser Altrecht keinen Bestand erhielt und wir 1997 im Wasserrecht enteignet wurden.
1999 kam dann die Finanzierung zustande und als die Gemeinde die Mühle zum Kauf anbot, erwarben wir das Objekt.
Es sollte ein völlig neues Standortkonzept entstehen:
So war der von uns ausgearbeitete Plan. Für die Finanzierung waren weitere Kredite nötig und um diese auf eine sichere Basis zu stellen, war ein zügiger Aufbau der Wasserkraftanlage erforderlich. Nur hierfür gab es eine garantierte Ertragsvorschau und die Abnahme der erzeugten Energie ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesichert.
Dies wurde aber durch die unberechtigte Rückforderung der erteilten Fluthilfe (Hochwasser 2002) durch die sächsische Aufbaubank (SAB) vereitelt.
9 Jahre nach Auszahlung wurde wegen eines Verfahrensfehlers die gesamte Fluthilfe zuzüglich 5,5% Zinsen zurückgefordert. Der Grund des Verfahrensfehlers bestand darin das im Grundbuch der Eintrag auf „Herr“ statt „Firma“ lautete.
> An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich noch einmal betonen das es niemals zu einer doppelten Beantragung der Fluthilfe gekommen ist. <
Als wir der SAB mitteilten, dass der Baukredit nicht vergeben wurde und darum baten, den Eintrag im Grundbuch zu ändern, um uns den Weg für eine neue Kreditbeantragung frei zu machen, wurde uns erklärt, dies ist unmöglich, das einzige was man anbieten könne, wäre eine kleinere Ratenzahlung, was wir aber bei 5,5% Zins ablehnen mussten.
Die Wasserkraftanlage wurde von uns aber trotzdem, unter Verwendung von Material aus Abrisshäusern und vom Schrotthandel, gebaut. Das Einzige, was nicht termingerecht fertiggestellt werden konnte, war der geforderte Fischaufstieg. Aufgrund dieser Tatsache wurde uns das Wasserrecht aberkannt.
In diesem Zustand ist die Anlage 2 Jahre im Probebetrieb gelaufen, es wurden 98437 KWh CO2-freier Strom erzeugt. Siehe hierzu den Zeitstrahl.
So wurde schließlich die Anlage durch das Landratsamt Mittelsachsen zum 8.5.2020 stillgelegt. Wir versuchten mittels Umprojektierung der Wasserkraftanlage die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen. Zwischenzeitlich sind die Umweltauflagen in einem Bereich angekommen, was mit unseren finanziellen und technischen Mitteln nicht mehr zu schaffen ist. Zudem würde bei Inbetriebnahme des geforderten Fischabstiegs 30% Ertragseinbuse auftreten. Unter diesen Umständen ist die Wasserkraftanlage nicht rentabel zu betreiben.
Gerd Bussenius
im April 2023