Was vielleicht auch noch erwähnenswert wäre, ist der Streit des Herrn Schuricht 1894 mit seinem Oberlieger Herrn Bennemann, dem Besitzer der Tauraer „Kunstmühle“.
Diese war seinerzeit mit 2 oberschlächtigen Mühlrädern ausgestattet, welche ihr Wasser in den Tauraer Dorfbach abgaben, der dann in die Chemnitz genau gegenüber vom Oberwasser der Alten Mühle mündet. Da der Bach regelmäßig durch Einschwemmungen von den umliegenden Feldern verschlammte und der Tauraer Müller unterhaltspflichtig für den Bachlauf war, entstand folgender Plan in der Tauraer Mühle:
· Erhöhung des Flußwehres der Alten Mühle und damit Erhöhung des Wasserspiegels in der Chemnitz,
· Anheben der 2 Wasserräder, um mehr Gefälle in den Tauraer Bach zu bekommen, sodass zukünftige Schlammablagerungen vermieden werden.
Dies wurde von der „Rochlitzer Königlichen Amtshauptmannschaft“ genehmigt, ohne die Folgen für den Unterlieger zu beachten. Die wirkten sich in dem Maße aus, das dass Wasser aus dem Bach mit mehr Schwung in die Chemnitz über das Wehr abfloss und nicht mehr in voller Menge in den Oberwassergraben. Um das Problem zu beheben, baute Herr Schuricht einen 40 cm hohen beweglichen hölzernen Aufsatz auf sein Wehr. Welchen er auch im Nachgang von Rochlitz genehmigt bekam. Das hatte wie erwartet zur Folge, dass Herrn Schurichts Wasserräder wieder genug Wasser bekamen, aber der Bach erneut verschlammte. Um das Problem nun endgültig zu lösen, beantragte die Tauraer Mühle den Umbau vom Wasserrad auf eine Turbine, die nun das Wasser direkt am Standort der Mühle wieder in die Chemnitz einspeist.
Auch das wurde von der „Rochlitzer Königlichen Amtshauptmannschaft“ genehmigt, aber mit der Auflage, das die Unterhaltung des Dorfbaches weiter in der Pflicht des Tauraer Müllers bleibt. Herr Schuricht hingegen musste seinen Wehraufsatz auf 30 cm absenken.
Zu diesem ungeheuerlichen Vorgang ist ein umfangreicher Briefwechsel erhalten geblieben, wo wir auszugsweise einige Schreiben veröffentlichen.
Die Rechtschreibung und Ausdrucksform entspricht der damals üblichen Schreibweise.
20. Juli 1897
An die Königliche
Amtshauptmannschaft
z. Rochlitz
Mit Gegenwärtigen möchte ergebenst Unterzeichneter, der Königlichen Amtshauptmannschaft um gefällige Auskunft über das Rechtsverhältnis bezüglich der Stauanlage das der Firma E. A. Tetzner u. Sohn in Schweizerthal auf Markersdorf- Tauraer Flur gehörigen Wehranlage bitten. Erst kürzlich hat obige Firma auf diesem Wehr einen Aufsatz errichtet, wodurch ich bei geringster Anschwellung des Chemnitzflusses in meinem Betriebsuntergraben, welcher hart am Wehr ausmündet, Wasserstauungen erhalte. Auf meine Beschwerde darüber,…
…theilte mir die Firma A. Tetzner u. Sohn mit, das ihnen laut des Grund- und Hypotheken Buchs das Recht eines Aufsatzes an dem betreffenden Wehr zusteht.
Da mir darüber aber nichts bekannt ist und auch im Grund- und Hypotheken Buch auf Amtsgericht Burgstädt über ein solches Recht nichts erwähnt steht, möchte ich doch die Königliche Amtshauptmannschaft über diesen Punkt ergebenst um mit ergebenenähere Auskunft bitten. Erwähnen will ich hierbei, daß das Wehr im Jahre 1870 erbaut worden ist.
mit ergebener Hochachtung
Louis Bennemann
an die geehrte Königliche Wehr u. Uferbauinspektion
zu Grimma
zur gefälligen Erinnerung und Aussprache.
Rochlitz den 2. August 1897
Königliche Amtshauptmannschaft
An die
Königliche Amtshauptmannschaft
zu Rochlitz
Mit Gegenwärtigen theile der Königlichen Amtshauptmannschaft ergebenst mit, daß sich mein Einspruch gegen der Stauanlage das der Firma A. Tetzner u. Sohn in Schweitzerthal auf Markersdorf- Tauraer Flur gehörigen Wehranlage in sofern geordnet hat, da der betreffende Wehraufsatz inzwischen von oben genannter Firma wieder entfernt worden ist.
Mit ergebener Hochachtung
Taura den 29.11.1897
Louis Bennemann
An die Königl. Amtshauptmannschaft
zu Rochlitz
Wir erlauben uns hiermit die höfliche Anfrage, ob über unsere Markersdorfer Stauanlage irgend welche Akten existieren.
Eines recht baldigen Bescheids gegen wärtig bleibend.
Schweitzerthal am 17. April 1899
mit Hochachtung
Tetzner u. Sohn
Mitteilung an
die Firma
Am 19. April 1899
wird bemerkt, daß über die Stauanlage der Firma A. Tetzner u. Sohn in Markersdorf besondere Akten nicht vorhanden sind.
Lehmann
Louis Bennemann, alleiniger Inhaber der Firma
Louis Bennemann in Taura
wurde von dem Widerspruch Bl. 16 flg. und dem Gutachten Bl. 17 flg. durch Vorlesen in Kenntniß gesetzt und erklärte nach entsprechender Verhandlung
daß er den Widerspruch der Firma E. A. Tetzner u. Sohn als begründet nicht anerkenne u. solchen, diesen er sich nicht erledigen sollte, zurückzuweisen bitte. Nun jedoch der Firma E. A. Tetzner entgegenzukommen wollte er auf den Vorschlag der Kgl. Straßen und Wasserbau Inspektion Bl. 18 bedingungsweise eingehen u. sich hiermit zugleich für sein Besitznachfolger in rechtsverbindlicher Weise verpflichten, im Falle der Wiederaufnahme des Betriebes der Markersdorfer Mühle und der Einleitung des gewerbepolizeilichen Verfahrens
Jedoch gr. Bennemann den Wünschen der Firma E. A. Tetzner u. Sohn Rechnung tragen, als er für sich und seine Besitznachfolger verbindlich dahin Erklärung abgibt, daß er im Falle er Wiederaufnahme des Betriebes der Markersdorfer Mühle und der Einleitung des gewerbepolizeilichen Verfahrens wegen Aufbringung eines selbstthätig beweglichen Brettaufsatzes auf dem Mühlenwehr keinen Widerspruch erheben will.
die Königliche Straßen u. Wasserbauinspektio
Köhler
Königliche Amtshauptmannschaft
Rochlitz, am 3. Juli 1899
erschien bestellt
der Mühlenbesitzer Herr Johann Karl
Am 13. Juli 1899
sind die Akten mit nebenstehender Berichtsnotiz eingegangen.
Lehmann
Beschl. v. 13.9.1899
zum Bezirksausschuß
Königl. Amtshauptmannschaft
Rochlitz, am 24. Juli 1899
Gelegentlich der heutigen Bezirksausschußsitzung hat Hr. Kommerzienrat Voigtländer- Tetzner
Schweizerthal
den Bl. 16 Seiten der Firma E. A. Tetzner u. Sohn
daselbst erhobener Widerspruch zurückgezogen.
vergeb. genehmigt mitunterschrieben
Karl Voigtländer- Tetzner
Bemerkt von
Breune
verpfl. Ernst
An die Königl. Amtshauptmannschaft
zu Rochlitz
Auf das uns zugegangene Schreiben zu Nr. 1921 vom 30. d.M. erwidern wir ergebenst, daß die betreff. eisernen Pfähle auf unseren Wehr in Markersdorf bereits entfernt waren als die Verfügung der Königl. Amtshauptmannschaft bei uns einging und beziehen wir uns auf die hier beigefügte Bescheinigung des Herrn Gemeindevorstandes Ernst.
Rochlitz, den 11. September 1899
An die Firma A. Tetzner
u. Sohn
Schweitzerthal
Der Firma wird auf die Eingabe vom 7. d.M. betreffs des Markersdorfer Wehres eröffnet, daß es die K. Amtsh. bei der erfolgten Entfernung der Pfähle bewenden läßt u. zur Zeit ihrerseits keine Veranlassung findet, auf die Frage der Berechtigung der Firma zur etwaigen Anbringung des Aufsatzes näher einzugehen.